OFD Frankfurt, Verfügung v. 26.06.1998, S 2706 A – 26 – St II 13:

Hochschulen: Forschung

OFD Frankfurt
S 2706 A – 26 – St II 13
Verfügung vom 26.06.1998

KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6

Bei der steuerlichen Beurteilung der staatlichen Hochschulen ist grundsätzlich zu ermitteln, ob und inwieweit diese im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) unterhalten. Bejahendenfalls ist von Amts wegen zu prüfen, ob der BgA die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit (formelle Satzungsmäßigkeit und entsprechende tatsächliche Geschäftsführung) erfüllt. Darüber hinaus ist in diesen Fällen zu prüfen, inwieweit die einzelnen Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Anerkennung als Zweckbetrieb (§ 68 Nr. 9 AO) erfüllen.

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