Steuerbegünstigung für Fördervereine von BgA Steuerbegünstigung für Fördervereine von BgA
OFD Hannover, 21.07.2004, S 0177 – 4 – StO 215/S 2729 – 326 – StH 233
AO 1977 § 58 Nr. 1
Der Bundesrat hat in seiner 802. Sitzung am 9.7.2004 dem Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze zugestimmt; der Bundestag hatte das Gesetz am 18.6.2004 verabschiedet. § 58 Nr. 1 letzter Halbsatz AO in der neuen Fassung lautet
“die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.”
Danach ist für die Steuerbegünstigung der Fördervereine von Betrieben gewerblicher Art die Steuerbegünstigung der geförderten Einrichtung nicht mehr Voraussetzung. Dies bedeutet zugleich, dass Zuwendungen, die unmittelbar an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts geleistet werden, auch dann steuerlich anzuerkennen sind, wenn sie in einem nicht steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art zu steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden. Die neue Fassung des § 58 Nr. 1 AO ist rückwirkend ab dem 1.1.2001 anzuwenden…